Das JFDA betrachtet die folgenden Grundsätze als Grundlage seiner Bildungsarbeit und seiner Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Akteuren:
Die Normative Grundlage der Bildungsarbeit des JFDA und seiner Kooperation mit anderen Organisationen und Partnern ist das aktive Eintreten für die Normen und Werte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der EU-Grundrechtecharta, der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
In seiner Bildungsarbeit gewährleistet das JFDA maßgebliche fachliche Standards wie etwa den „Beutelsbacher Konsens“ (Überwältigungsverbot/Indoktrinationsverbot, Kontroversitätsgebot, Teilnehmendenorientierung und Förderung von im Sinne des längerfristigen Allgemeininteresses verantwortlicher Beteiligungskompetenz). Dabei tritt es aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung des politischen Gemeinwesens ein, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Ordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Staatsvolkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
In seiner Bildungsarbeit nimmt das JFDA also Partei für
Mit dem aktiven Eintreten für die Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (im Sinne des BVerfGE 2, 1/SRP-Beschlusses) ist für das JFDA untrennbar das aktive Eintreten für das Existenzrecht und die Sicherheit Israels als konstitutives und verpflichtendes politisches Prinzip des freiheitlich-demokratischen deutschen Nationalstaates nach der Shoah verbunden.
Mit diesem Prinzip ist das aktive Eintreten für das Recht des jüdischen Volkes gemeint, seine nationale Heimstätte im Land Israel als Staat Israel wieder zu errichten und zu verteidigen, der allen Jüdinnen und Juden offensteht, all seinen Bürgerinnen und Bürgern ohne Unterschied von Religion, Abstammung, Herkunft und Geschlecht, soziale und politische Gleichberechtigung verbürgt und das Land zum Wohle aller Einwohnerinnen und Einwohner entwickelt. Die Solidarität mit diesem Staat Israel, der sich (im Sinne seiner Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948) als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden im Sinne der Visionen der Propheten Israels gründet und seinen arabischen Bürgerinnen und Bürgern volle bürgerlicher Gleichberechtigung verbürgt, die Heiligen Stätten unter seinen Schutz nimmt und sich – den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet – um Frieden und Zusammenarbeit mit seinen Nachbarvölkern bemüht, steht für das JFDA als bestimmender Grundsatz jeder legitimen deutschen Politik nicht zur Disposition.
Der Grundsatz des aktiven Eintretens für das Lebensrecht und die Sicherheit Israels ist durchaus mit Kritik an der israelischen Regierungspolitik sowie an bestimmten Verhältnissen und/oder Vorgängen in Israel vereinbar – sofern
In der politischen Bildungsarbeit des JFDA liegt ein besonderer Fokus auf der Auseinandersetzung mit allen Formen des Antisemitismus, namentlich mit traditionellen antijudaistischen und rassistischen sowie auf Verschwörungsideologien gegründeten, aber auch moderneren subtilen, etwa auf die Umkehr von Täter-Opfer-Verhältnissen gerichtete, auf die Thematisierung der Shoah bezogene, auf Isreal bezogene („antizionistische“) oder – nicht ausdrücklich auf das Judentum bezugnehmende – auf „klassisch“-antisemitische Stereotype gegründete (strukturell-antisemitische) Wahrnehmungen von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken können. Dabei richtet sich Antisemitismus in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen (vgl. Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit/EUMC, European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia).
Dabei legt das JFDA in seiner Bildungsarbeit darauf Wert, dass der Antisemitismus – also die politisch, sozial, rassistisch oder religiös grundierte Feindschaft gegenüber Juden – einerseits als besonderes Diskriminierungsmuster benannt und erkennbar gemacht und andererseits auch im weiteren Kontext der – rassistischen, ethnozentriert-kulturalistischen und religionsbezogenen, aber auch sozialen, sexistischen, LSBTIQ-feindlichen u.a. – Diskriminierung und Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit behandelt wird.