Josef Schuster darf Wolfgang Gedeon (AfD) weiterhin „Holocaustleugner“ nennen. Das entschied am 16. Januar eine Kammer des Berliner Landgerichts und wies eine entsprechende Klage Gedeons ab.
Schuster, der Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, hatte Gedeon in einem Kommentar im Tagesspiegel so genannt und später auf verschieden Schriften Gedeons verwiesen, in denen dieser die Shoah relativiere. Diese Relativierung räumte auch Gedeons Anwältin während der Verhandlung ein.
Sie seien Anlass genug, legitimerweise die Meinung zu vertreten, dass Gedeon den Holocaust leugne, so der Vorsitzende Richter. Ob diese Meinung Schusters richtig oder falsch sei, sei hingegen nicht Gegenstand der Verhandlung. Nur wenn keine Gründe erkennbar gewesen wären, die die Meinung Schusters legitimierten, hätte von einer Schmähkritik gesprochen werden können.
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