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5 Jahre nach der Tat: Urteil gegen rechten Hooligan in Cottbus

Aktualisiert: 30. Juni 2023


„Zukunft Heimat“ Kundgebung am 22.01.2018 in Cottbus (Quelle: RechercheNetzwerk Berlin)

Nach kaum 30 Minuten endete ein Prozess gegen einen von Maik Bunzel vertretenen Cottbuser Hooligan mit 70 Tagessätzen zu 15 Euro wegen Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz


Bei einer Großkundgebung gegen Geflüchtete des rechtsextremen Vereins „Zukunft Heimat“ im Jahr 2018 in Cottbus herrschte eine feindselige Atmosphäre gegenüber der Presse. Während und nach der Veranstaltung kam es zu Bedrohungen, Beleidigungen und körperlichen Angriffen. Einer dieser Vorfälle wurde am 22. Juni 2023 vor dem Amtsgericht Cottbus verhandelt.​ Nach weniger als 30 Minuten endete die Verhandlung, auf die Zeug:innen und die Geschädigte über fünf Jahre warten mussten, mit einem Schuldspruch.


Am 22. Juni 2018 unmittelbar nach der Kundgebung wurde die geschädigte Journalistin von Marcel H., dem Angeklagten, körperlich angegriffen. Marcel H. ist Teil der rechtsextremen Hooliganszene in Cottbus. Nicht nur diese Tat wurde vor Gericht verhandelt: Im Rahmen einer groß angelegten Razzia im April 2019, die hauptsächlich in Cottbus, aber auch in anderen deutschen Städten durchgeführt wurde, konnten bei dem Angeklagten mehrere Waffen sichergestellt werden. Die Ideologie des Täters wurde vor Gericht nicht thematisiert.


Nach dem Angriff versuchten rechte Szeneaccounts auf Social Media die Geschädigte zu diffamieren und unterstellten ihr, den Angriff fingiert zu haben. Außerdem wurden ihr Name sowie Bilder von ihr im Netz veröffentlicht.


Der Angeklagte verweigerte vor Gericht zunächst eine persönliche Stellungnahme zu dem Vorfall, ließ jedoch seinen Anwalt für sich sprechen. Dieser erklärte, dass sein Mandant die Tat gestehe. Im Jahr 2018 sei die Stimmung in Cottbus sehr aufgeheizt gewesen, heute würde der Angeklagte nicht mehr auf diese Weise handeln. Trotz der vergangenen Zeit war die feindselige Einstellung gegenüber der Presse im Gerichtssaal deutlich spürbar. Der Anwalt bezeichnete die Presse als „unsachlich“ und „böswillig“, und unterstellte ihr, dass sie gezielt Menschen denunziere.


Diese Sicht zeigte sich später auch in den Ausführungen des Angeklagten. Zunächst entschuldigte er sich bei der Geschädigten, nur um im nächsten Satz seine Tat zu rechtfertigen. Er beschuldigte die Journalist:innen an diesem Tag im Jahr 2018, absichtlich provoziert zu haben, um anschließend Fotos zu machen.


Vor Gericht wurde Marcel H. vom Szeneanwalt Maik Bunzel verteidigt. Bunzel selbst ist seit Jahren aufgrund seiner Aktivitäten in der Neonazi-Szene im Fokus der Sicherheitsbehörden in Brandenburg. Er ist Gründer und Sänger der offen nationalsozialistischen Band „Hassgesang“ und tritt als Bodybuilder in Erscheinung. Während seines Studiums war er zeitweise Mitglied der Berliner Burschenschaft Gothia. Trotz seiner Aktivitäten und weitreichenden Kontakte in die nationale und internationale rechtsextremistische Szene, war er über ein Jahr lang als Richter auf Probe am Amtsgericht in Lichtenfels, Bayern, tätig.


Kein isoliert zu betrachtender Fall


Auch heute noch bleibt Cottbus ein bedeutender Schauplatz rechtsextremer Mobilisierung in Deutschland. Während in den Jahren 2017 und 2018 der Verein „Zukunft Heimat“ um den heutigen Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg Hans-Christoph Berndt federführend agierte, wurden im letzten Jahr regelmäßig Montagsdemonstrationen vom Cottbuser AfD-Chef Jean-Pascal Hohm angemeldet. An diesen beteiligten sich Personen der "Identitären Bewegung" (IB) sowie andere Vertreter aus dem neonazistischen und Hooligan-Milieu. Auch hier kam es im vergangenen Jahr zu Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber der Presse und der anschließenden Verbreitung von Aufnahmen der Journalist:innen in den sozialen Medien.


Dies zeigt, dass der zu verhandelnde Fall kein einmaliges Ereignis darstellt. Die aggressive, pressefeindliche Stimmung erschwert es regionalen Journalist:innen über Demonstrationen und Kundgebungen zu berichten. Dies ermöglicht rechtsextremen Akteuren, ihre Macht ungehindert zu demonstrieren.


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