Wegen Zeigens des sogenannten Hitlergrußes während eines Fußballspiels in Babelsberg muss ein 25-jähriger Cottbuser nun 3600 Euro zahlen. Der Verhandlung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen am 31. August 2017 blieb der Angeklagte fern. Das zuständige Amtsgericht Potsdam folgte daraufhin dem Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam und stellte einen Strafbefehl über 90 Tagessätze á 40 Euro gegen den Anhänger des FC Energie Cottbus aus, der sich in den vergangenen Monaten mehrfach auch an flüchtlingsfeindlichen Demonstrationen des Bürgerbündnisses „Zukunft Heimat“ in Cottbus beteiligte.
Wie das JFDA berichtete und dokumentierte, zeigten Gästefans während des Fußballspiels des SV Babelsberg 03 gegen FC Energie Cottbus am 28. April in der Regionalliga Nordost wiederholt den Hitlergruß in Richtung Fans des SV Babelsberg 03 und skandierten antisemitische und volksverhetzende Parolen wie “Arbeit macht frei, Babelsberg 03″ und “Zecken, Zigeuner und Juden”. Nachdem einzelne Cottbuser Fans außerdem mehrfach das Spielfeld stürmten und beide Seiten Pyrotechnik entzündeten, stand das Spiel kurz vor dem Abbruch. Die Polizei leitete 19 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ein. Die nun verhängte Strafe von 90 Tagessätzen scheint die erste strafrechtliche Konsequenz nach den Ausschreitungen zu sein. Sofern die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage nur vom einmaligen Zeigen des Hitlergrußes ausging, was anhand der Ankündigung der Verhandlung anzunehmen ist, ist die Strafe als verhältnismäßig deutlich zu bewerten, so die Einschätzung des Opferperspektive e.V., der rechte Straftaten und deren strafrechtliche Verfolgung in Brandenburg beobachtet. Noch im Frühjahr dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam ein Ermittlungsverfahren wegen des Zeigen eines Hitlergrußes vor einer Geflüchtetenunterkunft in Massow eingestellt, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben sei. Für Kritik sorgte im Anschluss an die antisemitischen Vorfälle in Babelsberg auch die Entscheidungen des Sportgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV): So verurteilte das Verbandsgericht den FC Energie Cottbus im Nachgang zu einer Strafe von 10.000 Euro und einem heimischen „Geisterspiel“ ohne Zuschauer, reduzierte die Strafe nach einer Berufung aber auf 4000 Euro und die Auflage, zum nächsten Spiel in Babelsberg keine Fans mitbringen zu dürfen. Der SV Babelsberg 03 wurde zu einer Strafe von 7000 Euro und einem Geisterspiel verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde laut Medienberichten u. a. darauf verwiesen, dass ein Babelsberger Anhänger die Gästefans als „Nazischweine“ beleidigt habe. Die Berufung des SV Babelsberg lehnte das NOFV-Sportgericht ab.
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